Unterstützte Kommunikation

Kommunikation ist grundsätzlich für jeden Menschen lebensnotwendig. Sie ist Grundlage jeden Kontakts, jeder Beziehung, jeder Wechselwirkung "
(Kristen 1999, S.10).

Jeder Mensch hat ein Recht auf Kommunikation.
(Grundgesetz § 3 Absatz 3 und UN-Konvention Artikel 24 Absatz 3).
Rund ein Drittel unserer Schüler*innen benötigt Unterstützte Kommunikation. Bei ihnen sind die Voraussetzungen für das Gelingen erfolgreicher Kommunikation soweit erschwert, dass es unterstützender Maßnahmen bedarf.

Die Friedrich-Fröbel-Schule bietet ein breites Repertoire an unterstützenden Maßnahmen. Diese werden sehr individuell an die Bedürfnisse, Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen aller Schüler*innen angepasst. Dabei findet in der Regel keine Beschränkung auf einzelne Kommunikationsformen oder Methoden statt, sondern es werden unterschiedliche Hilfen angeboten (Multimodaliät).

Bei den Kommunikationsformen unterscheiden wir zwischen körpereigenen
(Mimik, Gestik, Gebärden etc.) und externen (nicht-elektronische, einfache und komplexe elektronische Hilfen) Kommunikationsformen. Diese als “Vorbild” mit zu nutzen (modellieren), ist uns ein wichtiges Anliegen, das idealerweise von vielen Bezugspersonen des sozialen Umfelds getragen wird. Alle Beteiligten in diesem Anliegen zu stärken, bleibt ein wichtiger Schwerpunkt der Schulentwicklung.
Maßnahmen Unterstützter Kommunikation können die Lautsprache ersetzen, ergänzen oder fördern. Wir arbeiten im Bewusstsein der vielfach belegten Annahme, dass diese bei der Entwicklung der Lautsprache eine keinesfalls hemmende, wohl aber oft förderliche Wirkung entfalten.

Unterstützte Kommunikation ist an unserer Schule folgendermaßen aufgebaut:

Schließlich bleibt hervorzuheben, dass Unterstützte Kommunikation fester Bestandteil im Schulalltag ist.